Stellungnahme des Bundesverbandes haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BHDU) zur Verankerung der Hauswirtschaft als 3. Säule der Pflege innerhalb des §71 SGB XI
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde 2015 das „Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste“ gemäß § 125 SGB XI auf den Weg gebracht. Es wurden neu eingeführte professionelle Betreuungsdienste erprobt, die unter Einhaltung eines Qualitätsmanagements Betreuung und Hauswirtschaft für die Pflegebedürftigen erbrachten. Dazu aufgerufen waren ausdrücklich Unternehmen die bereits hauswirtschaftliche Dienstleistungen angeboten haben.