Stellungnahme des Bundesverbandes haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BHDU) zum überarbeiteten Konzeptpapieres des Bundesministeriums für Gesundheit zur Pflegereform

Der BHDU vertritt bundesweit die Interessen der haushaltsnahen Dienstleister, „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45b SGB XI und der Betreuungsdienste nach § 71a SGB XI .
Da das überarbeitete

Konzeptpapier die Belange der Mitglieder des BHDU betrifft und beeinflusst, nehmen wir wie folgt Stellung und fordern die Bundesregierung auf:
1. Das zukünftige „Entlastungsbudget“ muss flexibel für alle ambulanten Leistungen, auch der stundenweise Verhinderungspflege, flexibel abrufbar sein. Der Pflegebedürftige darf die Nutzung uneingeschränkt selbst bestimmen.
2. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € muss in seiner jetzigen Form beibehalten werden.
3. Investitionskosten müssen auch für Betreuungsdienste nach § 71 SGB XI abrufbar sein.
4. Der Einsatz von 24-Stunden-Kräfte muss deutschem Recht unterliegen.

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