Themenkomplex Arbeitsverhältnisse

Das klassische Arbeitsverhältnis wird als unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit Vollzeitarbeit realisiert. Weitere Formen ergeben sich z. B. durch Beschränkung der Arbeitszeit oder durch eine Befristung der Vertragsdauer
Es zeichnet sich aus durch:

• eine regelmäßige und existenzsichernde Vergütung,
• ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis,
• eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 21 Stunden,
• ein unselbständiges, also abhängiges, Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsvertrag,
• ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (z.B. Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung),
• keine Leiharbeit sowie
• die Möglichkeit zur kollektiven Interessenvertretung.


• Arbeitsverhältnis Praktikum oder Studentenjob:
Wenn Sie auf der Suche nach einer auf Zeit ausgerichteten Unterstützung sind, für eine Tätigkeit, die noch keine voll ausgebildeten Mitarbeiter erfordert, dann können Sie bspw. Praktika oder Studentenjobs ausschreiben.
• Arbeitsverhältnis Minijobs oder geringfügige Beschäftigung:
Diese eignen sich für Tätigkeiten, die bis 520 € pro Monat entlohnt werden sollen. Hier gelten besondere und vereinfachte Regelungen für Sozialabgaben – insbesondere für den Arbeitnehmer. In einem Bereich von 520,01 € bis 2000 € besteht eine Gleitzone, in der ebenfalls reduzierte Beitragssätze gelten. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite der Bundesknappschaft.


• Arbeitsverhältnis Festangestellte oder freie Mitarbeiter:
Neben der Festanstellung können Sie auch freie Mitarbeiter beschäftigen. Diese sind bei Ihnen gegen Honorar im Rahmen von bestimmten Projekten tätig. Der Vorteil ist, dass Sie diese also nur bezahlen, wenn Aufträge da sind.


• Arbeitsverhältnis Befristete und unbefristete Arbeitsverträge:
Sie müssen sich überlegen, ob Sie den Arbeitsvertrag befristen oder Ihre Mitarbeiter unbefristet einstellen wollen. In den ersten vier Jahren nach der Gründung können Existenzgründer befristete Arbeitsverträge bis zu einer Dauer von vier Jahren abschließen.


• Arbeitsverhältnis Zeitarbeiter:
Eine weitere Möglichkeit ist die zeitweise Ausleihung von Mitarbeitern von Zeitarbeitsfirmen – Arbeitnehmerüberlassung. Damit sind sie flexibler in der Anpassung an den Bedarf an Mitarbeitern.

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