Das Eckpunktepapier „Zukunft Pflege“ formuliert das Ziel, Prävention zu stärken, ambulante Versorgung auszubauen und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Die Reform der Pflegeversicherung kann aber nur dann wirksam sein, wenn sie die Bedingungen, die für das Gelingen erfüllt sein müssen, absichert. Dazu gehören niedrigschwellige professionelle Entlastungsdienste nach § 45a SGBXI, eine qualitätsgesicherte Nachbarschaftshilfe sowie die reale Nutzbarkeit von Entlastungsleistungen auch in Pflegegrad 1.

