Themenkomplex Arbeitsverhältnisse

Das klassische Arbeitsverhältnis wird als unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit Vollzeitarbeit realisiert. Weitere Formen ergeben sich z. B. durch Beschränkung der Arbeitszeit oder durch eine Befristung der Vertragsdauer.
Das Arbeitsverhältnis zeichnet sich aus durch:

• eine regelmäßige und existenzsichernde Vergütung,
• ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis,
• eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 21 Stunden,
• ein unselbständiges, also abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsvertrag,
• ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (z.B. Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung),
• keine Leiharbeit sowie
• die Möglichkeit zur kollektiven Interessenvertretung.

Arbeitsverhältnis Praktikum oder Studentenjob:
Wenn Sie auf der Suche nach einer auf Zeit ausgerichteten Unterstützung sind für eine Tätigkeit, die noch keine voll ausgebildeten Mitarbeitende erfordert, dann können Sie bspw. Praktika oder Studentenjobs ausschreiben.

Arbeitsverhältnis Minijob oder geringfügige Beschäftigung:
Dieses eignet sich für Tätigkeiten, die mit bis zu 556 € pro Monat entlohnt werden. Hier gelten besondere und vereinfachte Regelungen für Sozialabgaben – insbesondere für den Arbeitnehmer. Der Bereich von 556,01 € bis 2000 € nennt sich Midijob (früher: Gleitzone), in der ebenfalls reduzierte Beitragssätze gelten. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite der Bundesknappschaft.

Arbeitsverhältnis festangestellte oder freie Mitarbeitende:
Neben der Festanstellung können Sie auch freie Mitarbeitende beschäftigen. Diese sind bei Ihnen gegen Honorar im Rahmen von bestimmten Projekten tätig. Der Vorteil ist, dass Sie diese nur bezahlen, wenn Aufträge da sind.

Arbeitsverhältnis befristete und unbefristete Arbeitsverträge:
Sie müssen sich überlegen, ob Sie den Arbeitsvertrag befristen oder Ihre Mitarbeiter unbefristet einstellen wollen. In den ersten vier Jahren nach der Gründung können Existenzgründer befristete Arbeitsverträge bis zu einer Dauer von vier Jahren abschließen.

Arbeitsverhältnis Zeitarbeiter:
Eine weitere Möglichkeit ist die zeitweise Ausleihung von Mitarbeitern von Zeitarbeitsfirmen: Arbeitnehmerüberlassung. Damit sind sie flexibler in der Anpassung an den Bedarf an Mitarbeitern.



Nach oben scrollen