BHDU Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Wir begrüßen, dass die Betreuungseinrichtungen zugelassene Leistungserbringer in der sozialen Pflegeversicherung werden und rechtlich den Pflegediensten gleichgestellt werden. Im Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung gem. §125 SGB XI wird klar dargelegt: „Die Ergebnisse sprechen für eine gelungene Spezialisierung der Betreuungsdienste auf ein breites Feld betreuungsrelevanter Problemlagen.“

Leider wird in der Auswertung ein wesentliches Ergebnis ignoriert: 92,7 % der Kunden der Betreuungsdienste präferierten hauswirtschaftliche Versorgung innerhalb der Betreuung, d. h. sie wünschen, dass mit dem Kunden hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet werden. Im Bericht heißt es: “„Hauswirtschaftliche Versorgung“ wird zwar am stärksten präferiert, wird jedoch nicht als originärer Betreuungsinhalt betrachtet“. Mit dieser Begründung wird nicht weiter auf die Bedeutung der Hauswirtschaft eingegangen. Wie elementar wichtig die Hauswirtschaft für den Pflegebedürftigen ist, wird vollständig missachtet.

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