Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz)
Mehr als jeder 4. pflegebedürftige Mensch in Deutschland wird zu Hause versorgt. Sie und ihre pflegenden Angehörigen werden neben den ambulanten Pflegediensten durch Unternehmen unterstützt, die Entlastungsleistungen im hauswirtschaftlichen Bereich und in der Alltagsbetreuung anbieten. Die Hilfe und Unterstützung im Haushalt ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil, um die Versorgung in der Häuslichkeit zu gewährleisten.