Am 3. Juni 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium den lange erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung vorgelegt. Aus Sicht der Entlastungsdienste drohen Änderungen im Bereich niedrigschwelliger Unterstützungsangebote, ausgerechnet bei jenen Versorgungsstrukturen, die bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, zur Stabilisierung häuslicher Versorgungssituationen und zur Entlastung pflegender Angehöriger leisten.

